Sie haben eine Kündigung bekommen oder wissen, dass Ihr befristeter Vertrag endet? Dann zählt ein Schritt zuerst: sich bei der Agentur für Arbeit melden. Das geht vor jeder Entscheidung über Umschulung oder Weiterbildung, denn die Meldung hat eine gesetzliche Frist.
Die Frist: drei Monate oder drei Tage
Im Sozialgesetzbuch III (§ 38) steht: Wer weiß, dass sein Arbeitsverhältnis endet, muss sich spätestens drei Monate vor dem Ende bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Liegen zwischen dem Moment, in dem Sie vom Ende erfahren, und dem Ende selbst weniger als drei Monate, gilt eine kürzere Frist: drei Tage nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts.
Die Pflicht besteht auch dann, wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen wollen oder der Arbeitgeber in Aussicht stellt, dass es doch weitergeht.
Wer sich zu spät meldet, riskiert eine Sperrzeit von einer Woche. In dieser Zeit zahlt die Agentur kein Arbeitslosengeld (§ 159 Absatz 6 SGB III). Im Einzelfall kann es Ausnahmen geben. Fragen Sie dazu die Agentur.
Arbeitsuchend melden ist nicht dasselbe wie arbeitslos melden
Die Arbeitsuchendmeldung kommt vor dem Ende des Jobs. Sie sagt der Agentur: Mein Arbeitsverhältnis endet an diesem Datum. Danach soll die Agentur Ihnen zügig ein erstes Beratungsgespräch anbieten, auch zur Berufsberatung. Wie Sie sich melden und welche Unterlagen Sie brauchen, erfahren Sie auf arbeitsagentur.de oder bei Ihrer Agentur.
Die Arbeitslosmeldung und der Antrag auf Arbeitslosengeld folgen, wenn die Arbeitslosigkeit tatsächlich beginnt.
Warum die Beratung für Weiterbildung wichtig ist
Die Agentur für Arbeit Mannheim hat im Juli 2026 15.235 Arbeitslose gezählt, 788 mehr als ein Jahr zuvor. Die Arbeitslosenquote lag bei 8,3 Prozent. Die Agentur schreibt dazu, sie setze gezielt auf eine konsequente Nutzung von Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.
Ob eine Weiterbildung oder Umschulung für Sie in Frage kommt, klärt sich im Beratungsgespräch. Die Agentur kann bestimmte Kosten über einen Bildungsgutschein übernehmen. Seit dem 1. Januar 2025 entscheidet die Agentur für Arbeit auch für Kundinnen und Kunden der Jobcenter. Bei einer Weiterbildung mit Berufsabschluss kann außerdem Weiterbildungsgeld hinzukommen, wenn die Voraussetzungen stimmen.
So gehen Sie vor
- Halten Sie fest, wann Sie von der Kündigung erfahren haben, am besten mit Datum auf dem Schreiben.
- Melden Sie sich arbeitsuchend, innerhalb der Frist. Warten Sie nicht auf die Kündigungsfrist oder auf ein Gespräch mit dem Arbeitgeber.
- Sagen Sie im Beratungsgespräch offen, dass Sie sich über eine Weiterbildung oder Umschulung informieren möchten.
- Schauen Sie sich bei uns Berufe, Träger und Starttermine in Mannheim an, damit Sie konkrete Fragen mitbringen.
Mehr zu Geld und Bildungsgutschein finden Sie auf der Seite Förderung und im Artikel Wovon lebe ich während der Umschulung?. Berufe und Termine zeigt Umschulungen, die Starttermine stehen unter Termine.
Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskunft gibt Ihre Agentur für Arbeit.


