Glossar
Fachbegriffe einfach erklärt
Rund um Umschulung und Förderung fallen viele Abkürzungen. Hier steht, was sie bedeuten.
- Arbeitsvermittlung
- Ihre Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter. Sie berät Sie und entscheidet über Bildungsgutschein und AVGS.
- AVGS Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
- Gutschein nach § 45 SGB III. Er bezahlt Coaching, kurze vorbereitende Kurse oder eine private Arbeitsvermittlung. Zu einem Berufsabschluss führt er nicht.
- AZAV Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung
- Regelt, welche Bildungsträger und Kurse mit Gutscheinen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters bezahlt werden dürfen. Träger und Kurs müssen dafür von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein.
- Berufliche Rehabilitation
- Umschulung oder Weiterbildung für Menschen, die ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Die Kosten trägt oft die Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit.
- Bildungsgutschein
- Zusage der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters nach § 81 SGB III, die Kosten einer Umschulung oder Weiterbildung zu übernehmen. Er gilt für ein bestimmtes Bildungsziel, ist befristet und meist regional begrenzt.
- Bildungsträger
- Einrichtung, die Kurse und Umschulungen durchführt. Für eine Förderung muss sie nach AZAV zugelassen sein.
- Bildungsziel
- Der Beruf oder die Qualifikation, für die Ihr Bildungsgutschein ausgestellt ist. Der Kurs, den Sie wählen, muss dazu passen.
- Externenprüfung
- Abschlussprüfung ohne vorherige Ausbildung. Zugelassen wird, wer mindestens das Eineinhalbfache der Ausbildungszeit im Beruf gearbeitet hat (§ 45 Abs. 2 BBiG).
- Fachkundige Stelle
- Zertifizierungsstelle, die Bildungsträger und Kurse nach AZAV prüft und zulässt. Sie selbst ist von der Deutschen Akkreditierungsstelle anerkannt.
- Grundsicherung
- Leistung des Jobcenters für erwerbsfähige Menschen, deren Einkommen nicht reicht (SGB II). Hieß bis 2026 Bürgergeld.
- HWK Handwerkskammer
- Nimmt die Prüfungen in Handwerksberufen ab. Für Mannheim zuständig ist die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald.
- IHK Industrie- und Handelskammer
- Nimmt die Prüfungen in kaufmännischen, IT- und industriellen Berufen ab. Für Mannheim zuständig ist die IHK Rhein-Neckar.
- Kompetenzfeststellung
- Prüfung am Ende eines Moduls einer Teilqualifizierung. Sie bescheinigt, was Sie in diesem Modul gelernt haben.
- mein NOW
- Portal der Bundesagentur für Arbeit rund um Weiterbildung. Dort finden Sie auch die offizielle Weiterbildungssuche mit allen zugelassenen Kursen.
- Qualifizierungschancengesetz
- Gesetz von 2019, mit dem die Agentur für Arbeit auch die Weiterbildung von Beschäftigten fördern kann. Der Antrag läuft meist über den Arbeitgeber.
- Rechtsbehelfsbelehrung
- Abschnitt am Ende eines Bescheids. Er sagt, wie und bis wann Sie Widerspruch einlegen können.
- Sperrzeit
- Zeitraum, in dem kein Arbeitslosengeld gezahlt wird, etwa wenn Sie eine geförderte Maßnahme ohne wichtigen Grund abbrechen (§ 159 SGB III).
- Teilqualifizierung TQ
- Ein Ausbildungsberuf, aufgeteilt in mehrere Module. Nach allen Modulen können Sie die Abschlussprüfung ablegen.
- Umschulung
- Ausbildung in einem neuen Beruf für Erwachsene. Sie ist meist um ein Drittel kürzer als die Erstausbildung und endet mit derselben Prüfung.
- Weiterbildungsgeld
- 150 € im Monat zusätzlich zu Arbeitslosengeld oder Grundsicherung, solange Sie eine geförderte Weiterbildung mit Berufsabschluss machen (§ 87a SGB III).
- Weiterbildungsprämie
- 1.000 € für die bestandene Zwischenprüfung und 1.500 € für die bestandene Abschlussprüfung einer geförderten Umschulung.
- Widerspruch
- Einspruch gegen einen Bescheid, etwa eine Ablehnung des Bildungsgutscheins. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat.