Bildungsgutschein
§ 81 SGB IIIDer Gutschein für Umschulungen, Weiterbildungen und Teilqualifizierungen. Er gilt für ein bestimmtes Bildungsziel, ist befristet und meist auf eine Region begrenzt.
- Die Weiterbildung muss nötig sein, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder zu verhindern. Ein fehlender Berufsabschluss zählt als Grund.
- Träger und Kurs müssen zugelassen sein. Das erkennen Sie am Zeichen „AZAV“.
- Für den nachträglichen Berufsabschluss gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch.
